Vorgeschichte: Entstehung einer neuen Haftpflichtversicherung
Der spektakuläre Zusammenbruch der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG veranlasste im Jahr 1931 den Gesetzgeber, die obligatorische Bilanzprüfung für Aktien- und Versicherungsgesellschaften einzuführen. Zuständig für die Pflichtprüfungen waren die Angehörigen des neu geschaffenen Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer. Da sie für mögliche Vermögensschäden hafteten, schloss der ebenfalls neu gegründete Berufsverband der Wirtschaftsprüfer (IDW) mangels entsprechender Alternativen in Deutschland mit Lloyd’s of London eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 führte zu Konflikten zwischen dem nationalsozialistischen Juristenbund (NSRB) und dem IDW. Der Juristenbund wollte die Berufsangehörigen in seiner Organisation zentralisieren und schloss zur Jahreswende 1933/1934 mit Lloyd’s einen Vertrag ab, der auch Bücherrevisoren, Steuerberatern und sonstigen Wirtschaftstreuhändern offenstand. Das IDW durfte keine Neuabschlüsse mehr tätigen. Gleichzeitig verlangte der dramatische Devisenmangel im Deutschen Reich 1934 eine inländische Lösung. Nun waren auch deutsche Versicherer bereit, mit Wirtschaftsprüfern eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen: In der 1935 gegründeten „Haftpflicht-Versicherungsgemeinschaft für Wirtschaftstreuhänder“ arbeiteten 18 Versicherer mit dem IDW zusammen. Als sich diese Gemeinschaft Anfang 1936 auflöste, stieg der NSRB erneut in die Versicherung ein. Er initiierte den „Wirtschaftstreuhänder-Pool 1936. Alle Neuabschlüsse wurden nun über den NSRB geleitet. Er vertrat auch die Berufsangehörigen in der Poolkommission.