Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Im Rahmen dieses passiven Rechtsschutzes gehen Gerichts- und Anwaltskosten nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen voll zu Lasten des Versicherers.
Der Versicherungsschutz umfasst die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfeleistung in Steuersachen. Darüber hinaus wird für einige mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) Versicherungsschutz geboten, die in der Risikobeschreibung aufgeführt sind, z. B. die betriebswirtschaftliche Beratung, die Lohnabrechnung, die An- und Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und die Bearbeitung von öffentlichen Abgaben oder Zuwendungen, auch soweit sie nicht der Verwaltung durch die Finanzbehörden unterliegen.
Beispiele: Nichtbeachtung neuer oder geänderter Steuervorschriften, Übersehen und Nichtausnutzen von speziell auf die Mandanten zutreffenden Steuervergünstigungen, fehlerhafte Auskunft oder Beratung in Steuersachen, Versäumen von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen (z. B. wegen unrichtiger Fristnotierung), verspätete Antragstellung (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich), Wohnungsbauprämie, bei Buchführungsmandat unterlassener Hinweis auf ordnungsgemäße Fertigung von Grundaufzeichnungen, anlässlich Jahresabschlussarbeiten nicht erfolgte Belehrung über erkennbare Buchführungsmängel.