Versicherungsumfang Wirtschaftsprüfer
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Schutz besteht vor den finanziellen Folgen aus Berufsversehen.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht),
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört,
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Versichert sind z. B. Fehler bei der Jahresabschlussprüfung, die fehlerhafte Beratung und Auskunft in steuerlichen Angelegenheiten, Nichtbeachtung neuer oder geänderter Steuervorschriften; Fehler bei der Erstellung von Steuererklärungen, Versäumen von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen (z. B. wegen unrichtiger Fristnotierung), verspätete Antragstellung (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich), bei Buchführungsmandat unterlassener Hinweis auf ordnungsgemäße Fertigung von Grundaufzeichnungen, anlässlich Jahresabschlussarbeiten nicht erfolgte Belehrung über erkennbare Buchführungsmängel.